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   VG Saarlouis, 27.03.2019 - 5 K 950/17   

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VG Saarlouis, 27.03.2019 - 5 K 950/17 (https://dejure.org/2019,24316)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 27.03.2019 - 5 K 950/17 (https://dejure.org/2019,24316)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 27. März 2019 - 5 K 950/17 (https://dejure.org/2019,24316)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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    § 201 StGB, § 4 Abs 1 FahrlG, § 4 Abs 3 FahrlG, § 13 FahrlPrüfO 2012, § 14 Abs 1 FahrlPrüfO 2012
    Bestehen der mündlichen Fachkundeprüfung; Verwertbarkeit eines heimlich aufgenommenen Tonmitschnitts der Beratung des Prüfungsausschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Regensburg, 05.07.2012 - RN 5 K 11.1452

    Bewertung des mündlichen Teils der Fachkundeprüfung einer Fahrlehrerprüfung mit

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.03.2019 - 5 K 950/17
    Im Hinblick auf das Urteil des VG Regensburg vom 05.07.2012 - 5 K 11.1452 - und entgegen den erkennbaren Tendenzen im nachfolgenden Beschluss des VGH München vom 08.11.2012 - 11 ZB 12.2041 - habe der Prüfungsausschuss beschlossen, den Kläger zur mündlichen Fachkundeprüfung zuzulassen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies auch in dem in der Vergangenheit aufgetretenen Fall so gehandhabt worden sei.

    So hat auch das VG Regensburg im Urteil vom 05.07.2012 - RN 5 K 11.1452 - im Ergebnis ausschließlich auf das vom Gericht nicht beanstandete Gesamturteil "ungenügend (6)" der mündlichen Fachkundeprüfung abgestellt:.

  • VG München, 20.01.2015 - M 16 K 13.4875

    Fahrlehrerprüfung; Fachkundeprüfung; gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.03.2019 - 5 K 950/17
    Prüfungsspezifische Wertungen, die keine von den Gerichten zu kontrollierenden Verstöße erkennen lassen, bleiben der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen.(BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 -, 213/83 - juris; BVerwG, Beschluss vom 16.08.2011 - 6 B 18.11 -, juris Rn. 16; VG München, Urteile vom 06.05.2014 - M 16 K 13.3389 - und vom 20.01.2015 - M 16 K 13.4875 -, juris).

    Nichts anderes hat auch das VG München im Urteil vom 20.01.2015 - M 16 K 13.4875 - zu einer (ebenfalls) mit ungenügend (6) bewerteten mündlichen Fachkundeprüfung entschieden:.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.03.2019 - 5 K 950/17
    Prüfungsspezifische Wertungen, die keine von den Gerichten zu kontrollierenden Verstöße erkennen lassen, bleiben der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen.(BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 -, 213/83 - juris; BVerwG, Beschluss vom 16.08.2011 - 6 B 18.11 -, juris Rn. 16; VG München, Urteile vom 06.05.2014 - M 16 K 13.3389 - und vom 20.01.2015 - M 16 K 13.4875 -, juris).

    Dem zuständigen Prüfungsorgan ist insoweit eine fachliche Richtigkeitskontrolle der Prüfungsleistung aufzugeben, deren Ergebnis seinerseits aufgrund substantiierter Einwendungen des Prüflings der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung anhand des fachlichen Erkenntnisstands unterliegt.(BVerwG, Beschluss vom 23.03.1994 - 6 B 84.93 -, juris Rn. 5 auch unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 20.01.1999 - 7 B 98.2357
    Auszug aus VG Saarlouis, 27.03.2019 - 5 K 950/17
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kann vielmehr auch bei einer mündlichen Prüfung die Note "ungenügend" vergeben werden, wenn diese in geringen Teilbereichen positiv zu bewertende Ausführungen enthält, insgesamt jedoch, insbesondere im Vergleich zu den übrigen Prüfungsteilnehmern, als unbrauchbar einzustufen ist, wenn z.B. - nach der gerichtlich nicht bzw. nur eingeschränkt überprüfbaren Einschätzung des Prüfers - lediglich mehr oder minder problemlose Fragen zutreffend erörtert werden oder wenn vorhandene brauchbare Ansätze durch grobe Fehler und Lücken wieder entwertet werden.(vgl. Bay. VGH, Urteil vom 20.01.1999 - 7 B 98.2357 -, juris Rn. 45)".
  • VGH Bayern, 08.11.2012 - 11 ZB 12.2041

    Nichtbestehen der mündlichen Prüfung der Fahrlehrerprüfung für die Klasse CE

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.03.2019 - 5 K 950/17
    Im Hinblick auf das Urteil des VG Regensburg vom 05.07.2012 - 5 K 11.1452 - und entgegen den erkennbaren Tendenzen im nachfolgenden Beschluss des VGH München vom 08.11.2012 - 11 ZB 12.2041 - habe der Prüfungsausschuss beschlossen, den Kläger zur mündlichen Fachkundeprüfung zuzulassen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies auch in dem in der Vergangenheit aufgetretenen Fall so gehandhabt worden sei.
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.03.2019 - 5 K 950/17
    Der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geltende Amtsermittlungsgrundsatz ist insoweit durch die Mitwirkungspflicht des Prüflings begrenzt.(BVerwG, Urteil vom 24.02.1993 - 6 C 35.92 -, juris Rn. 27; VG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2012 - 6 K 1045/11 -, juris Rn. 57).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.03.2019 - 5 K 950/17
    Die Aufhebung eines Prüfungsbescheids und die Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betreffenden Aufgabe fortzusetzen, die lediglich begehrt werden kann,(BVerwG, Urteil vom 12.11.1997 - 6 C 11.96 -, juris Rn. 22) setzt voraus, dass die Bewertung fehlerhaft ist und dass dieser Fehler Einfluss auf das Gesamtergebnis hat.(BVerwG, Urteil vom 16.03.1994 - 6 C 5.93 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 16.08.2011 - 6 B 18.11

    Prüfungsrecht; Bewertungsspielraum; Anhörungsrüge

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.03.2019 - 5 K 950/17
    Prüfungsspezifische Wertungen, die keine von den Gerichten zu kontrollierenden Verstöße erkennen lassen, bleiben der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen.(BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 -, 213/83 - juris; BVerwG, Beschluss vom 16.08.2011 - 6 B 18.11 -, juris Rn. 16; VG München, Urteile vom 06.05.2014 - M 16 K 13.3389 - und vom 20.01.2015 - M 16 K 13.4875 -, juris).
  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 164/79

    Belästigung durch anonyme Anrufe - Überwachung des Telefonanschlusses durch die

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.03.2019 - 5 K 950/17
    Insoweit habe der BGH entschieden, dass sich die Interessen- und Güterabwägung an den in § 34 StGB besonders normierten allgemeinen Grundsätzen auszurichten habe, nach denen dem Interesse des einen Schutzgutes ein anderes nur zu weichen habe, wenn jene Interessen im konkreten Fall wesentlich überwögen und auf anderem Wege nicht geschützt werden könnten.(BGH, Urteil vom 24.11.1981 - VI ZR 164/79 -) Das sei vorliegend nicht der Fall, weil dem Kläger der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offenstehe, die Erkenntnisse der Prüfer festgehalten seien und die Möglichkeit des Zeugenbeweises bestehe.
  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.03.2019 - 5 K 950/17
    Die Aufhebung eines Prüfungsbescheids und die Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betreffenden Aufgabe fortzusetzen, die lediglich begehrt werden kann,(BVerwG, Urteil vom 12.11.1997 - 6 C 11.96 -, juris Rn. 22) setzt voraus, dass die Bewertung fehlerhaft ist und dass dieser Fehler Einfluss auf das Gesamtergebnis hat.(BVerwG, Urteil vom 16.03.1994 - 6 C 5.93 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 23.03.1994 - 6 B 84.93

    Voraussetzungen des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der

  • VG Düsseldorf, 28.06.2012 - 6 K 1045/11

    Fahrlehrer Fahrlehrerprüfung Fachkundeprüfung Erweiterungsprüfung ausreichende

  • VG München, 06.05.2014 - M 16 K 13.3389

    Versäumnis Klagefrist (offen gelassen); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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